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Kreisschützenverband Achim e.V.

Letzte Änderung:

29.11.2009

Herzlich Willkommen

Auf der Website des Kreisschützenverbandes Achim

NEU !! Änderung !! Neu !!

Seit März 2008 heißt unsere neue Kreisschießsportleiterin Ute Delion vom SV Achim.

Ute war seit 2004 meine Stellvertreterin und ist in allen laufenden Dingen auf dem aktuellen Stand.

An dieser Stelle Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg in Deinem neuem Amt als Kreisschießsportleiterin



AKTUELLES

Neue waffenrechtliche Regelungen.....

Neue waffenrechtliche Regelungen treten in Kraft

24.07.2009 – Das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes enthält, ist am 24.Juli 2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062) veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen treten gemäß Artikel 5 Abs. 2 am Samstag, dem 25.Juli 2009, in Kraft.
Mehr dazu...http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/2974-Neue-waffenrechtliche-Regelungen-treten-in-Kraft/

Wichtige Informationen des NSSV

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

im Auftrag unseres Vizepräsidenten, Herrn Axel Rott, übersenden wir Ihnen in der Anlage Informationsschreiben in Angelegenheit des Waffenrechts mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Die Kreisschützenverbände bitten wir, diese Informationen unbedingt an die angeschlossenen Vereine weiterzuleiten.
Herzlichen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
NIEDERSÄCHSISCHER SPORTSCHÜTZENVERBAND E.V.
i.A.
Torsten Jaschke
Geschäftsführer
anschreibenkreiseuvereineawaffv.pdf [100 KB]
rundschreibenawaffv.pdf [99 KB]
rundschreibenawaffvanlage.pdf [29 KB]

Neues zum Thema Waffenrecht

Waffenrecht

Bundestag beschließt Verschärfungen im Waffenrecht

19.06.2009 – Nachdem am Montag vergangener Woche eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht stattgefunden hatte, beschloss der Bundestag die vorgesehenen Regelungen ohne jede Änderung am 18. Juni 2009.
Die vom DSB vorgeschlagenen Argumente, die Vizepräsident Jürgen Kohlheim im Innenausschuss des Bundestages vorgetragen hatte, finden sich im Gesetzentwurf leider nicht wieder. Der waffenrechtliche Teil des Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Einige Regelungen hinsichtlich des Bedürfnisses – die mit der Tat von Winnenden in keinerlei Zusammenhang stehen – bringen ganz erhebliche Beschränkungen und vor allem Unklarheiten. Es ist zu befürchten, dass übereifrige Waffenbehörden diese Regelungen nutzen werden, um gegen die Sportschützen noch schärfer vorzugehen.
Genau beobachten wird der Deutsche Schützenbund das Verhalten der Behörde bei den möglichen Kontrollen der Aufbewahrung. Es darf nur eine Kontrolle stattfinden, eine Durchsuchung ist grundsätzlich unzulässig.
Alle Sportschützen sind in diesem Zusammenhang noch einmal aufgerufen, die Regelungen zur Aufbewahrung peinlich genau zu befolgen – nicht nur wegen der Kontrollen, sondern vor allem um der Sicherheit willen.
Eine hoffentlich gute Nachricht zum Schluss: Es ist nun doch beabsichtigt, eine einheitliche Verwaltungsvorschrift durch das Bundesinnenministerium zu erlassen. Hierauf haben sich die Innenminister verständigt.

http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/2933-Bundestag-beschliesst-Verschaerfungen-im-Waffenrecht/

weitere Info:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/

Neues Waffengesetz

14.04.2008 - Die seit 1.4.2008 geltenden Texte zum Waffenrecht sind nun im Internet unter www.gesetze-im-internet.de abzurufen.
Direkt zum neuen Waffengesetz geht es unter: WaffG, die Allgemeine Verordnung zum WaffG finden Sie unter: AWaffV.
http://www.gesetze-im-internet.de/

Aufbewahrung von Waffen

Aufbewahrung von Waffen

Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.V. erneut
Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf
hinzuweisen, dass eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende
sichereAufbewahrung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine unabdingbare und strikt zu
beachtende Anforderung ist.

der ganze Text ist unter folgendem Link nachlesbar:

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Aufbewahrung_Waffen_Schuetzenhaeuser.pdf

Neues zum Thema CO2 Stahlkartuschen

Nach vielen Diskussionen um dieses Thema, gebe ich Euch eine aktuelle Info weiter, Stand 14.02.2009

Es ist also doch möglich den Betrieb von Stahlkartuschen um 10 Jahre (auf insgesamt 20 Jahre) zu verlängern.
Wie, erfahrt ihr im folgenden Anhang:



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